AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Parteien sind sich darüber einig, die Dienstleistungserbringung reibungslos zu gestalten. Um dies zu erreichen,
vereinbaren die Parteien folgende – der Unklarheits- oder Ungewöhnlichkeitsregel nicht widersprechenden – allgemeinen Geschäftsbestimmungen:

  1. Die Einbaukosten werden für weder für mobile Tracker noch für OBD Geräte erhoben.
  2. Verlängert sich der Vertrag automatisch, wird die komplette Jahresgebühr fällig, auch wenn nach der Vertragsverlängerung eine Kündigung erfolgt.
  3. Die Bestellerin verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand fachgerecht zu gebrauchen. Für Schäden, die durch Unterlassung dieser Pflicht entstehen, haftet die Bestellerin.
  4. Der Vertragsgegenstand ist in ordnungsgemässen Zustand zurückzugeben. Dies hat zu einem vereinbarten Termin zu erfolgen, damit ein Rücknahmeprotokoll erstellt werden kann.
  5. Jeder Diebstahl ist sofort der lokalen Polizeistation sowie der Dienstleistungserbringerin zu melden. Diesen Falls wird die Kaution einbehalten und der Vertrag automatisch aufgehoben ohne Anrecht auf die Erstattung der Jahresgebühr.
  6. Die vertraglichen Pflichten gelten auch für verbundene Unternehmen/Gesellschaften der Vertragsparteien und deren Mitarbeiter.
  7. Jeder Unfall ist sofort der lokalen Polizeistation sowie der Dienstleistungserbringerin zu melden. Der Unfallrapport ist sorgfältig und detailliert ausgefüllt einzureichen. Diesen Falls wird die Kaution einbehalten und der Vertrag automatisch aufgehoben ohne Anrecht auf die Erstattung der Jahresgebühr.
  8. Bei einem Fahrzeugverkauf, ist das Gerät auszubauen. Der Ausbau hat fachgerecht in einer Auto-Werkstatt zu erfolgen. Wird ein Ausbau durch die Dienstleistungserbringerin erwünscht, ist eine Ausbaupauschale von CHF 200.00 zu entrichten.
  9. Erfolgt keine Rückgabe des Vertragsgegenstandes trotz einer ordnungsgemässen Kündigung, wird die Kaution als Entschädigung zurückbehalten.
  10. Der vertragliche Haftungsausschluss (gem. Ziff. 9 des Vertrages) gilt u.a. auch für Softwarefehler oder GPS-Ausfälle.
  11. Der Ein- und Ausbau des Vertragsgegenstandes erfolgt durch eine Partnerfirma und wird in einem zusätzlichen Dokument schriftlich geregelt.
  12. Die Bestellerin erklärt sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Vollzugs gesetzlicher Aufgaben sowie zur Erfüllung von allfälligen vertraglichen Pflichten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
  13. Wirtschaftsberechtigt für die Rechnung ist die Alva Solutions GmbH. Die Zahlungsfrist der Rechnungen beläuft sich auf 7 Tage. Nach dem Ablauf dieser Zahlungsfrist wird eine Mahnung ausgesprochen und nach 10 Tagen eine Betreibung eingeleitet. Die Bestellerin hat diesen Falls die Mahn- und Betreibungskosten zu übernehmen.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht EU

Es werden Waren geliefert werden, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Eigenart untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, sowie werden Digitale Inhalte geliefert, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden. Aus diesem Grund wird ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. SIM Karten die aktiviert, freigeschaltet und in Gebrauch waren (Herausbrechen der SIM Karte aus der Halterung) sind von einem Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.